Häufige Fragen

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FAQ – Häufige Fragen

WARUM MUSS ICH DIE KÜNDIGUNGSFRISTEN EINHALTEN, WENN WIR AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN IN EIN ALTERS- ODER PFLEGEHEIM UMZIEHEN MÖCHTEN?

In der Regel bestehen für alle Mietverträge einheitliche Kündigungsfristen, also auch in den Alters- und Pflegeheimen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, diese sehen derzeit kein Sonderkündigungsrecht für den Alters- und Pflegefall vor.

Sie können uns jederzeit über unser Mitgliederportal „AWG direkt“ informieren – das ist der schnellste und effektivste Weg. Natürlich können Sie auch eine Mail an info@awg-guestrow.de senden oder uns unter 03843/83430 anrufen.

Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selbst beim Energieversorger an.

Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie unser Mitgliederportal „AWG direkt“.

Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus gibt es Regeln und die stehen in der Hausordnung. Diese ist für uns und unsere Mieter so wichtig, dass sie Bestandteil des Nutzungsvertrages ist. Geregelt wird darin beispielsweise alles rund um den Brandschutz, Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten.

Kleine Haustiere bei artgerechter Haltung sind teilweise erlaubt. Fragen Sie bitte immer unbedingt vor der Anschaffung eines Tieres um Erlaubnis. Am schnellsten geht es über unsere Mitgliederportal „AWG direkt“. Hier können Sie unkompliziert Ihren Antrag für einen neuen tierischen Mitbewohner stellen.

Ein Schuhschrank gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.

Ihren Sperrmüll können Sie bequem telefonisch oder online bei Ihrem örtlichen Abfallentsorger beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll jedoch erst am Vorabend der Abholung an den dafür vorgesehenen Platz raus.

Bei dieser baulichen Veränderung benötigen Sie eine Zustimmung des Vermieters. Nutzen Sie zur Beantragung ganz einfach unser Mitgliederportal „AWG direkt“ oder sprechen Sie bitte unsere Abteilungen Vermietung oder Technik an. Informieren Sie sich auch über staatliche Förderungen bzw. eine Förderung durch Ihre Krankenkasse bei einem Badumbau.

Wir freuen uns nach der Geburt eines Kindes über eine Information. Wir vermerken das neue Familienmitglied dann in Ihrer Mitgliederakte. Gern können Sie auch die Babyprämie beantragen. 

Wir benötigen von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Bewerbungsunterlagen. Bitte wenden Sie sich für die weitere Vorgehensweise an unsere Abteilung Vermietung oder verfassen Sie in unserem Mitgliederportal „AWG direkt“ eine neue Servicemeldung. Der Einzug weiterer Personen muss zwingend angemeldet werden!

Für die Dauer der Abwesenheit, zum Beispiel ein längerer Urlaub oder beruflich bedingt, bevollmächtigen Sie am besten einen Nachbarn, der regelmäßig in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schaut. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass der Vermieter zum Beispiel im Havariefall Ihre Wohnung auch während Ihrer Abwesenheit betreten kann.

Wir freuen uns, dass Sie weiterhin bei uns wohnen wollen. Teilen Sie uns gern mit, wo Sie eine neue Wohnung benötigen und welche Kriterien diese haben sollte. Wir prüfen dann, wann wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten können. Nutzen Sie einfach unser Mitgliederportal „AWG direkt“ oder unser Formular für das Wohnungsgesuch.

Wir benötigen von Ihnen die vollständig ausgefüllte Mieterselbstauskunft, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres bisherigen Vermieters. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie im Beratungsgespräch.

Hier müssen Sie zunächst nachweisen, dass Ihr aktuelles Einkommen ausreichend ist, um die Miete bezahlen zu können. Wenn das der Fall ist, kann der Vertrag mit Zustimmung des ausziehenden Vertragspartners geändert werden.

Ob eine Rücknahme der Kündigung akzeptiert wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an den für Ihre Wohnung zuständigen Vermietungsbereich. Stellen Sie Ihre Nachfrage am besten über unser Mitgliederportal „AWG direkt“.

Wann die Miete im Einzelfall zu überweisen ist, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In der Regel ist die Miete entsprechend § 556 b BGB zu Monatsbeginn, spätestens jedoch zum 3. Werktag des Monats zu überweisen.