Häufige Fragen
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FAQ – Häufige Fragen
WARUM MUSS ICH DIE KÜNDIGUNGSFRISTEN EINHALTEN, WENN WIR AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN IN EIN ALTERS- ODER PFLEGEHEIM UMZIEHEN MÖCHTEN?
In der Regel bestehen für alle Mietverträge einheitliche Kündigungsfristen, also auch in den Alters- und Pflegeheimen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, diese sehen derzeit kein Sonderkündigungsrecht für den Alters- und Pflegefall vor.
AN WEN WENDE ICH MICH, WENN EIN MANGEL IN DER WOHNUNG AUFTRITT?
Sie können uns jederzeit über unser Mitgliederportal „AWG direkt“ informieren – das ist der schnellste und effektivste Weg. Natürlich können Sie auch eine Mail an info@awg-guestrow.de senden oder uns unter 03843/83430 anrufen.
MUSS ICH MEINEN STROM SELBST ANMELDEN?
Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selbst beim Energieversorger an.
WIE KANN ICH EIN SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT ERTEILEN?
Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie unser Mitgliederportal „AWG direkt“.
MUSS ICH MICH EIGENTLICH AN DIE HAUSORDNUNG HALTEN?
Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus gibt es Regeln und die stehen in der Hausordnung. Diese ist für uns und unsere Mieter so wichtig, dass sie Bestandteil des Nutzungsvertrages ist. Geregelt wird darin beispielsweise alles rund um den Brandschutz, Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten.
WELCHE HAUSTIERE SIND IN EINER MIETWOHNUNG ERLAUBT?
Kleine Haustiere bei artgerechter Haltung sind teilweise erlaubt. Fragen Sie bitte immer unbedingt vor der Anschaffung eines Tieres um Erlaubnis. Am schnellsten geht es über unsere Mitgliederportal „AWG direkt“. Hier können Sie unkompliziert Ihren Antrag für einen neuen tierischen Mitbewohner stellen.
DARF ICH IM HAUSFLUR EINEN SCHRANK HINSTELLEN?
Ein Schuhschrank gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.
ICH HABE SPERRMÜLL, WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Ihren Sperrmüll können Sie bequem telefonisch oder online bei Ihrem örtlichen Abfallentsorger beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll jedoch erst am Vorabend der Abholung an den dafür vorgesehenen Platz raus.
BRAUCHEN WIR FÜR DEN ALTENGERECHTEN BADUMBAU EINE GENEHMIGUNG?
Bei dieser baulichen Veränderung benötigen Sie eine Zustimmung des Vermieters. Nutzen Sie zur Beantragung ganz einfach unser Mitgliederportal „AWG direkt“ oder sprechen Sie bitte unsere Abteilungen Vermietung oder Technik an. Informieren Sie sich auch über staatliche Förderungen bzw. eine Förderung durch Ihre Krankenkasse bei einem Badumbau.
WIR BEKOMMEN FAMILIENZUWACHS. MUSS ICH DAS BEI DER AWG MELDEN?
Wir freuen uns nach der Geburt eines Kindes über eine Information. Wir vermerken das neue Familienmitglied dann in Ihrer Mitgliederakte. Gern können Sie auch die Babyprämie beantragen.
WAS MUSS ICH TUN, WENN MEINE PARTNERIN ODER MEIN PARTNER NEUE MIETVERTRAGSPARTEI WERDEN MÖCHTE?
Wir benötigen von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Bewerbungsunterlagen. Bitte wenden Sie sich für die weitere Vorgehensweise an unsere Abteilung Vermietung oder verfassen Sie in unserem Mitgliederportal „AWG direkt“ eine neue Servicemeldung. Der Einzug weiterer Personen muss zwingend angemeldet werden!
WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH MICH LÄNGER NICHT IN DER WOHNUNG BEFINDE?
Für die Dauer der Abwesenheit, zum Beispiel ein längerer Urlaub oder beruflich bedingt, bevollmächtigen Sie am besten einen Nachbarn, der regelmäßig in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schaut. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass der Vermieter zum Beispiel im Havariefall Ihre Wohnung auch während Ihrer Abwesenheit betreten kann.
AN WEN WENDE ICH MICH, WENN ICH AUS VERSCHIEDENEN GRÜNDEN EINE ANDERE – BEISPIELSWEISE GRÖßERE ODER KLEINERE – WOHNUNG SUCHE?
Wir freuen uns, dass Sie weiterhin bei uns wohnen wollen. Teilen Sie uns gern mit, wo Sie eine neue Wohnung benötigen und welche Kriterien diese haben sollte. Wir prüfen dann, wann wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten können. Nutzen Sie einfach unser Mitgliederportal „AWG direkt“ oder unser Formular für das Wohnungsgesuch.
WELCHE UNTERLAGEN MUSS ICH EINREICHEN, WENN ICH EINE WOHNUNG ANMIETEN WILL?
Wir benötigen von Ihnen die vollständig ausgefüllte Mieterselbstauskunft, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres bisherigen Vermieters. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie im Beratungsgespräch.
ICH HABE MICH VON MEINEM PARTNER/MEINER PARTNERIN GETRENNT, KANN ICH WEITER ALLEIN IN MEINER WOHNUNG BLEIBEN UND IHN AUS DEM NUTZUNGSVERTRAG STREICHEN LASSEN?
Hier müssen Sie zunächst nachweisen, dass Ihr aktuelles Einkommen ausreichend ist, um die Miete bezahlen zu können. Wenn das der Fall ist, kann der Vertrag mit Zustimmung des ausziehenden Vertragspartners geändert werden.
ICH HABE GEKÜNDIGT, MÖCHTE JETZT ABER DOCH IN MEINER WOHNUNG BLEIBEN. KANN ICH DIE KÜNDIGUNG ZURÜCKNEHMEN?
Ob eine Rücknahme der Kündigung akzeptiert wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an den für Ihre Wohnung zuständigen Vermietungsbereich. Stellen Sie Ihre Nachfrage am besten über unser Mitgliederportal „AWG direkt“.
WANN MUSS ICH MEIN NUTZUNGSENTGELT BEZAHLEN?
Wann die Miete im Einzelfall zu überweisen ist, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In der Regel ist die Miete entsprechend § 556 b BGB zu Monatsbeginn, spätestens jedoch zum 3. Werktag des Monats zu überweisen.
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