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Mitgliederwesen


Das sind die  Frauen und Männer die sich in der aktuellen AWG-Vertreterversammlung für das Wohl unserer Genossenschaft einbringen.

Mitbestimmung gesichert

Durch die Vertreterversammlung sind die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder der AWG Güstrow – Parchim und Umgebung eG gesichert. Dieses Gremium bilden die Mitglieder, indem sie Vertreter aus ihren Reihen wählen. Diese Verfahrensweise entspricht dem demokratischen Grundprinzip, nach dem die AWG arbeitet. Die Vertreterversammlung hat mehrere wichtige Aufgaben. So wählt sie unter anderem den Aufsichtstrat, stellt den Jahresabschluss fest und stimmt ebenso über die Dividendenausschüttung ab.

Was sind Vertreter?

Als Repräsentanten der jeweiligen Wahlbezirke lassen sich die Vertreter einstufen, denn sie werden von den dort wohnenden AWG-Mitgliedern gewählt. Dies geschieht in einer geheimen Briefwahl.

Wie aufwendig ist die Tätigkeit?

Die Mitarbeit ist ehrenamtlich und lässt sich vom Aufwand her mit beruflichen und privaten Verpflichtungen gut vereinbaren. Denn die Vertreter treffen sich in der Regel einmal jährlich, um von Vorstand und Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage und die künftige Strategie der Genossenschaft informiert zu werden. Dazu erhalten sie im Vorfeld den Entwurf des Jahresabschlusses und den Geschäftsbericht. Zudem gibt es in diesem Zeitraum eine kulturelle Veranstaltung. Der tatsächliche zeitliche Aufwand beläuft sich auf zirka zwölf Stunden pro Jahr.

Welche Kenntnisse sind erforderlich?

Spezielles Fachwissen ist keine Voraussetzung. Eher geht es darum sich mit gesundem Menschenverstand, Verlässlichkeit und Bereitschaft für die Belange der Mitglieder der AWG einzusetzen.

Wer ist wahlberechtigt?

Jedes bis zum Tag der Wahlbekanntmachung auf Beschluss der Vorstandes zugelassene AWG-Mitglied. Diese sind für den Wahlbezirk wahlberechtigt, in dem sie zu diesem Zeitpunkt wohnten. Jedes Mitglied übt sein Stimmrecht persönlich aus. Gemäß der Satzung der AWG kann es auch einem Bevollmächtigten erteilt werden. Der Bevollmächtigte kann nur ein Mitglied vertreten.

Wer kann gewählt werden?

Jedes bis zum Tag der Wahlbekanntmachung auf Beschluss der Vorstandes zugelassene AWG-Mitglied.

Wer bestimmt die Kandidaten?

Jedes Mitglied und der Wahlvorstand können Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Wichtig ist, dass der potenzielle Kandidat schriftlich erklären muss, dass er mit einem solchen Vorschlag einverstanden ist. Ein Vorschlag muss jeweils den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitglieds beinhalten.

Weitere Informationen finden Sie in der Wahlordnung der AWG Güstrow – Parchim und Umgebung.

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