Glasfaser Ausbau Fragen und Antworten

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Glasfaser – Häufige Fragen

WANN FINDET DER GLASFASERAUSBAU STATT?

Unser Vertragspartner PŸUR startete im Sommer 2024 und wird voraussichtlich bis zum 30.06.2025 den Glasfaserausbau im Bestand der AWG abschließen. In diesem Zeitraum werden die Wohngebiete sukzessive auf das neu errichtete Glasfasernetz überführt.

Schnell: Volle Leistung auch bei paralleler Nutzung mehrerer Geräte und Anwendungen im gleichen Haushalt. Das Glasfasernetz ermöglicht konstant schnellste Internetgeschwindigkeiten im Down- und Upstream. Nutzer sind stets mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs und surfen mit bis zu 1.000 Mbit/s im Netz.

Stabil: Das Glasfasernetz ermöglicht maximale Leistung auch bei paralleler Nutzung des Netzes durch viele Teilnehmer. Jeder profitiert von störungsfreiem Surfen, egal wie viel Nachbarn online sind.

Zukunftssicher: Das Glasfasernetz ermöglicht die schnellste Verbindung ins Internet auch bei weiterhin steigendem Datenverbrauch. Dabei ist es auch noch ressourcenschonender, da weniger Energie für die Signalbereitstellung aufgewendet werden muss.

Die neuen Glasfaserleitungen werden vom Keller aus in alle Wohnungen des Hauses verlegt. Dafür werden die Leitungen durch das gesamte Haus gezogen. Zudem erhalten alle Wohnungen einen Glasfaseranschluss, welcher in den meisten Fällen im Wohnzimmer installiert wird.

Am Installationstag wird das Glasfaserkabel in einem Auf-Putz-Kabelkanal aus dem Keller des Hauses in die Erdgeschosswohnung geführt und von dort aus weiter in die darüber liegenden Wohnungen. Hierfür sind kleinere Bohrarbeiten an der Decke und im Fußboden nötig.


Der neue Glasfaseranschluss, das sogenannte ONT, wird im Bereich der vorhandenen Multimediadose installiert und in Betrieb genommen. Das heißt, wenn der Ausbautag erfolgreich abgeschlossen werden konnte, nutzen alle, sofern sie bereits PŸUR-Kunde sind, den neuen Glasfaseranschluss.
Sollte die Installationsfreiheit durch Möbelstücke nicht gegeben sein, finden die Techniker gemeinsam mit den Bewohnern eine Lösung.

Am Installationstag benötigen die von PŸUR beauftragten Techniker Zugang in jede Wohnung, da die Installation von Wohnung zu Wohnung erfolgt. Sofern ein Bewohner im Strang den Zugang in die Wohnung nicht ermöglicht, muss die Installation abgebrochen und ein neuer Installationstermin für alle Bewohner im Strang gefunden werden. Sollten Bewohner selbst am Installationstag nicht anwesend sein können, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Nachbar oder ein Familienangehöriger beziehungsweise Freunde den Termin absichern.

Unabhängig davon, ob Sie später den Glasfaseranschluss nutzen, müssen der Zugang und die Installation gewährt werden. Denn der Ausbau für das Haus kann nur erfolgen, wenn alle Wohnungen einbezogen sind.

Ja. Gemäß § 555b Nr. 4a BGB stellt der Ausbau eine Modernisierungsmaßnahme dar. Das „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ aus dem Jahr 2021 legt fest, dass Mieter gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind und den Einbau eines Glasfaseranschlusses nicht behindern dürfen. Eine Verweigerung des Ausbaus würde möglicherweise zu mietrechtlichen und kostenrelevanten Konsequenzen führen.

Im Vorfeld bespricht die AWG mit der für den Ausbau zuständigen Firma die konkreten Baumaßnahmen. Danach werden die Bewohner per App „AWG direkt“, mit Aushängen und Hausmitteilungen über den Zeitplan informiert.

Die aktuelle Internetverbindung kann auch während des Ausbaus des Glasfaseranschlusses weiter genutzt werden und es kommt zu keinen Einschränkungen.

Nein, für den Ausbau des Glasfaseranschlusses fallen für Bewohner keine Kosten an.

Die TV-Basisleistung wird unabhängig vom Glasfaserausbau weiter über die vorhandenen Multimediadosen bereitgestellt. Es ist kein Sendersuchlauf notwendig.

Mieter sind nicht verpflichtet, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. Dennoch sind Mieter gesetzlich verpflichtet, den Einbau eines Glasfaseranschlusses zu unterstützen, wenn das Gebäude in einem Ausbaugebiet liegt. Deshalb müssen alle Mieter dem Zugang zu Ihrer Wohnung für die Installation zustimmen. Zur Nutzung des Glasfaseranschlusses müssen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns, Ihrer AWG, auf. Diese Möglichkeiten gibt es:
Mitgliederportal „AWG direkt“: Schreiben Sie eine Meldung, wir können sofort reagieren.
Mail: Schreiben Sie uns eine Nachricht an info@awg-guestrow.de, die wir so schnell wie möglich beantworten.